KOPAS steht für Kontaktperson Arbeitssicherheit
Die Kontaktperson berät und unterstützt den Arbeitgeber, die Geschäftsleitung und die Linienvorgesetzten bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb. Sie ist Anlaufstelle für Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb.
► Richtkompetenzen für Kontaktpersonen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die KOPAS wird durch den Arbeitgeber bestimmt. Sie besucht den Einführungskurs ihrer Branchenlösung.
Die Aufgaben und Verantwortungen sind durch die SUVA geregelt.
Die Branchenlösung unterstützt die KOPAS mit einem durchdachten Konzept für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz.
Die vorbereiteten Checklisten in unserem Handbuch führen Sie durch alle Abteilungen Ihres Betriebs. Mit ihrer Hilfe halten Sie folgende, kritische Punkte und entsprechende Gegenmassnahmen fest:
Als Mitglied der Branchenlösung Nr. 22 ist die KOPAS rechtsschutzversichert im Rahmen ihrer Arbeit.
Die Branchenlösung sorgt mit halbtägigen, physischen und digitalen ERFA-Tagungen für die jährliche Weiterbildung der KOPAS.
Die gesetzlich vorgeschriebene, regelmässige Selbstkontrolle wird durch den zur Verfügung gestellten und von uns ausgewerteten Audit-Bericht sichergestellt.