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Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) regelt die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Gesundheitsschutz 

Warum eine Verordnung über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz?

  • Menschliches Leid verhindern

  • Die direkten und indirekten Unfallkosten wie Ausfallstunden, administrative Umtriebe usw. reduzieren

  • Steigende Versicherungsprämien vermeiden

  • Die gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Ihren Mitarbeitenden nachhaltig erfüllen

  • Ihre Mitarbeitenden zu sicherem und gesundheitsbewusstem Verhalten motivieren und ausbilden

  • Eine lebendige Sicherheitskultur im Unternehmen schaffen

  • Haftpflichtansprüche oder gar strafrechtliche Folgen vermeiden

  • Konkurrenzfähig bleiben

Welche Möglichkeiten gibt es zur Umsetzung?

  1. Der Betrieb erarbeitet selbst eine Lösung. Er zieht dazu Spezialisten der Arbeitssicherheit bei oder lässt sich eine Lösung erarbeiten. Besonders für kleine und mittelgrosse Betriebe ist dies verhältnismässig teuer

  2. Mit Hilfe eines Beraters passt der Betrieb eine Modell-Lösung seinen Gegebenheiten an

  3. ► Der Betrieb schliesst sich unserer Branchenlösung an!